Aktualisiert am 01/05/2024
Für die Zulassung eines Fahrzeugs muss die Zulassungsbehörde ein SEPA-Mandat (Formular 032021) zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer erteilen (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)). Dieses SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer muss vom Inhaber des Girokontos und vom Halter des Fahrzeugs, der unterschiedlich sein kann, unterzeichnet werden.
Die Kfz-Steuer dient dazu, den Besitz von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen zu besteuern. Die Kfz-Steuer wird auf der Grundlage des Volumens der zuzulassenden Motorräder und Autos berechnet, während alle anderen Fahrzeuge auf der Grundlage der nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtmasse berechnet werden. Das Emissionsverhalten ist auch für Pkw, Wohnmobile und Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen entscheidend.
Die Ermittlung des Schadstoffausstoßes, des CO2-Ausstoßes (“CO2-Satz für ein Auto ab 1. Juli 2009”) und anderer technischer Grundlagen der Steuer ist für die Ermittlung der Verkehrsbehörde (Zulassung) verbindlich.
📥 KFZ Steuer SEPA Mandat Pdf und Word
In diesem Abschnitt finden Sie ein SEPA-Formular zur Änderung der Abbuchung Ihrer Kfz-Zulassungssteuer. Um diese Zahlungen auf das von Ihnen angegebene neue Bankkonto zu überweisen, müssen Sie das folgende Dokument unterschreiben und beim Standesamt vorlegen.
📄 SEPA lastschriftmandat kfz zulassung Word
Zum Herunterladen und Ausfüllen des SEPA-Formulars im Word-Format klicken Sie auf den Link:
SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer Word
📋 SEPA lastschrift kfz steuer vordruck Pdf
Sie können das SEPA-Mandat ausfüllen und im pdf-Format herunterladen, indem Sie diesem Link folgen:
SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer Pdf
Wie zahlt man die Kfz-Steuer?
Kann man die Kfz-Steuer auch selber überweisen? Ja, Sie können dies tun, indem Sie das folgende Verfahren befolgen:
Kfz-Zulassung: Lastschriftverfahren
Wenn ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden soll, müssen Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer an die Kfz-Zulassungsbehörde senden. Wenn Sie die An- oder Ummeldung durch einen Vertreter (z.B. des Autohauses) vornehmen lassen, benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht von Ihnen selbst.
Steuererklärung und Steuerzahlung
Nach der Genehmigung erhalten Sie automatisch einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Sie enthält die Kraftfahrzeugsteuernummer, die erhobene Kraftfahrzeugsteuer und die notwendigen Zahlungsanweisungen.
Zunächst muss die Kfz-Steuer für ein Jahr im Voraus bezahlt werden.
Bitte beachten Sie! Ihr Fahrzeug kann nur zugelassen werden, wenn Sie beim Hauptzollamt Dresden eine SEPA-Lastschriftermächtigung vorlegen. Der Betrag wird automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht. Der Kreditnehmer kann anhand der Gläubiger-Identifikationsnummer (DE09ZZZZ00000000001) und der Referenznummer der Vollmacht identifiziert werden.
Hinweis: Die Jahressteuer von mehr als 500 EUR kann mit demselben Halbjahresbetrag zuzüglich 3 % gezahlt werden. Übersteigt die Jahressteuer 1.000 EUR, kann die gleiche Steuer zuzüglich 6 % vierteljährlich gezahlt werden.
Annullierung von Fahrzeugen und Steuererstattung
Endet die Steuerpflicht, z.B. weil Sie das Fahrzeug abgeschrieben haben, wird ein neuer Betrag für den letzten Zeitraum vom Beginn bis zur Abschreibung ermittelt. Die zu viel gezahlte Steuer wird Ihnen zurückerstattet.
Wird das Fahrzeug verkauft, endet die Steuerpflicht des Verkäufers mit dem Eingang der vorgeschriebenen Verkaufsanzeige bei der Zulassungsbehörde, spätestens jedoch mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Käufer. Diese Mitteilung enthält neben der Adresse des Käufers auch eine Bestätigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (siehe auch Fahrzeugschein und Kfz-Steuerinformationen).
Durch die Erfüllung der Verpflichtung, das Fahrzeug auf seinen Namen zuzulassen oder umzumelden, kann der Käufer als Entlader des Verkäufers auftreten. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann sich der frühere Eigentümer des Fahrzeugs nicht darauf berufen, dass der Käufer verpflichtet ist, das Fahrzeug entsprechend dem geschlossenen Vertrag zuzulassen oder umzumelden.
Wenn der Verkäufer nicht persönlich eine Zwangsversteigerungsanzeige beim Grundbuchamt einreicht, trägt er das Risiko, dass die Steuerschulden nicht erlassen werden.
Datenänderungen für die SEPA Lastschriftmandat KFZ Steuer
Änderungen bestehender SEPA-Lastschriftverfahren oder erteilter SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigungen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung des Inhabers des laufenden Kontos. Sie müssen die primär zuständige Zollbehörde benachrichtigen. Bekanntmachungen können formlos in Textform wie folgt erfolgen:
- amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs
- Referenznummer der Genehmigung,
- IBAN des Zahlungspflichtigen
Zum Beispiel per Post, Fax oder als Mitglied des De-Mail-Programms über De-Mail und muss vom aktuellen Kontoinhaber unterzeichnet werden.
Die Bankverbindung kann auch online geändert werden, nachdem man sich auf dem Portal der allgemeinen Zollverwaltung für Einwohner und gewerbliche Kunden registriert hat.
Bei einem Wechsel des Zahlungspflichtigen ist immer eine neue SEPA-Lastschriftermächtigung (Formular 032021) an die zuständige federführende Zollbehörde oder online über das Gewerbe- und Verbraucherkundenportal der Zollbehörde zu senden. In diesem Fall reicht eine formlose Mitteilung von Änderungen nicht aus.
Andererseits müssen Änderungen der Daten des Fahrzeughalters der zuständigen Registrierungsstelle gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Details zu Change Guardian.
Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeugs sind und gleichzeitig Kraftfahrzeugsteuer zahlen, muss die Änderung des Namens oder der Anschrift sowohl dem für das SEPA-Lastschriftverfahren zuständigen Hauptzollamt als auch der für die Berichtigung der Angaben des Fahrzeughalters zuständigen örtlichen Registrierstelle mitgeteilt werden.
Verzicht auf die Einreichung eines SEPA-Lastschriftmandats
Auf die Vorlage einer SEPA-Lastschriftermächtigung als Teil der Ermächtigung wird nur in bestimmten Ausnahmefällen verzichtet (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). Insbesondere bei den Befreiungen nach § 3, 3a Abs. 1, 3d KraftStG und bei der Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger, die nach § 10 ff.
➤ Andere SEPA-Mandatsvorlagen:
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